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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
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zur Zeiterfassung
Arbeitgeber in der EU müssen Systeme
zur Arbeitszeiterfassung einrichten.
Damit soll überprüfbar werden,
ob Mitarbeiter die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
verpflichtet die Mitgliedsstaaten,
entsprechende Richtlinien aufzustellen.
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